1. Preise
Alle Preise dieser Preisliste verstehen sich, sofern nicht anders erwähnt (z.B. Musterofferte) exkl. Mehrwertsteuer. Vorbehalt: Preisänderungen und Druckfehler. Treibstoffzuschläge und vom Gesetz auferlegte Abgaben und Steuern werden weiterbelastet und sind nicht im Preis inbegriffen.
2. Masse, Gewichte, Abbildungen
Die entsprechenden Angaben sind unverbindlich. Änderungen und Toleranzen bleiben vorbehalten. Die Firma Rudolf Wyttenbach GmbH kann Produkte und/oder Teile durch entsprechende andere ersetzen. Sofern nicht anders angegeben handelt es sich bei den Abmessungen um Aussenmasse bzw. das Maximalmass.
3. Abnahmepflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bestelltes Material und bestellte Arbeitsleistungen uneingeschränkt abzunehmen.
4. Mängelrügen / Transportschäden
Mängelrügen sind innert acht Tagen ab Warenempfang, bzw. Erfüllung der Arbeitsleistungen schriftlich geltend zu machen. Später eintreffende Reklamationen müssen abgelehnt werden. Das empfangene Material ist vom Auftraggeber unverzüglich auf Transportschäden zu prüfen. Ohne Schadensbestätigung erwachsen der Firma Rudolf Wyttenbach GmbH keinerlei Verpflichtungen.
5. Garantie
Wenn nicht anders vereinbart beträgt die Garantiezeit auf Material und Arbeit zwei Jahre ab Liefer- bzw. Abnahmedatum. Als Mängel werden nur Defekte anerkannt, welche die Gebrauchsfähigkeit des Materials ernstlich beeinträchtigen. Die Firma Rudolf Wyttenbach GmbH haftet nicht für erzeugungsbedingte Unregelmässigkeiten in Form und Farbe, betriebsbedingter Verschleiss (z.B. Elektroteile, Dichtungen, Filter, usw.), Schäden durch höhere Gewalt, Überlastung, unsachgemässer Einsatz, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw., Eingriffe unberechtigter Dritter, Folgeschäden, Haftung für Betriebsunterbruch, vom Kunden in Auftrag gegebene Expertisen usw..
6. Zahlungsbedingungen
Ohne anders lautende schriftliche Bestätigung beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage netto (unbedingte Abzüge werden nachbelastet). Für verspätete Zahlungen werden Mahngebühren von Fr. 20.- und ein Verzugszins von sieben Prozent verrechnet. Noch nicht anerkannte Rücksendungen und Mängelrügen begründen keinen Zahlungsaufschub.